Ich informiere Sie gerne. Fragen Sie mich danach!
In der Regel ist es möglich, Sie bereits im Vorfeld schnell und unkompliziert über die voraussichtlich anfallenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten in ihrem Fall zu informieren. Bitte fragen Sie mich danach. In umfangreichen Angelegenheiten kann allerdings ein Vorschuss für die Auslagen erforderlich sein. Im Grundsatz gelten die folgenden Bestimmungen:
(1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen….
(1) Der unterliegende Beteiligte trägt die Kosten des Verfahrens….
(1) Der unterliegende Teil trägt die Kosten des Verfahrens….
Lassen Sie mich mit allen rechtlichen Mitteln dafür sorgen, dass nicht Sie dies sind. Und sollte einmal trotz allem keine Aussicht auf gerichtlichen Erfolg bestehen, so werde ich für Sie nach einer anderen Lösung suchen, bevor Gerichtskosten entstehen.
Die Abrechnung erfolgt gewöhnlich nach den Regelgebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Maßgebend ist hierbei vor allem die Höhe des Streitwertes. In besonderen Fällen erfolgt eine Abrechnung nach Stundensätzen.
Näheres hierzu können wir in einer Honorarvereinbarung festgelegen.
Die Abrechnung für gerichtliche Tätigkeiten erfolgt ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ich bin gerne bereit, mit Ihnen auch über die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung zu sprechen.